Sie müssen informieren
Eine Erklärung zur Barrierefreiheit mit den vier Pflichtangaben aus Anlage 3 — einschließlich der zuständigen Marktüberwachungsbehörde.
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BFSG · Pflicht seit 28. Juni 2025
Wir prüfen Ihre echte Kaufstrecke — mit gefülltem Warenkorb, bis in die Kasse und ihre Fehlermeldungen. Wir erzeugen die Erklärung nach § 14 BFSG. Und wir dokumentieren jeden Schritt, damit Sie ihn belegen können.
Worum es geht
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) setzt den European Accessibility Act in deutsches Recht um. Wer Verbrauchern gegenüber elektronisch Waren oder Dienstleistungen anbietet, muss seinen Shop barrierefrei gestalten — und muss darüber informieren.
Eine Erklärung zur Barrierefreiheit mit den vier Pflichtangaben aus Anlage 3 — einschließlich der zuständigen Marktüberwachungsbehörde.
Die Marktüberwachungsstelle der Länder für Barrierefreiheit prüft seit Anfang 2026 aktiv — und fragt nach Dokumentation, nicht nach Absichten.
Shops im Verbrauchergeschäft. Kleinstunternehmen mit unter zehn Beschäftigten und höchstens zwei Millionen Euro Jahresumsatz sind bei Dienstleistungen ausgenommen — bei Produkten nicht.
Kein Werkzeug macht Ihren Shop auf Knopfdruck barrierefrei — und wer das behauptet, verkauft Ihnen ein Risiko. Automatische Regeln erreichen nur einen Teil der Kriterien; etwa zwei Drittel braucht ein Mensch. Unser Prüfer sagt bei jedem Punkt dazu, ob er ihn gemessen hat oder ob Sie hinsehen müssen. Das ist unbequemer als ein grüner Haken, aber es ist das, was vor einer Behörde trägt.
Konkret
Maßstab ist WCAG 2.1 auf Stufe AA, wie ihn EN 301 549 für Europa verbindlich macht. Ein Teil davon lässt sich messen, der Rest braucht ein Augenpaar. Beides steht im Bericht — getrennt und benannt.
Farbkontrast von Text zu Hintergrund, Fundstelle für
Fundstelle und zu Farbpaaren gebündelt, damit aus 700 Meldungen ein
Dutzend Entscheidungen werden.
Formularfelder ohne Beschriftung in Kasse, Suche und
Anmeldung.
Bilder ohne Alternativtext und Links ohne erkennbares Ziel.
Überschriften, die eine Ebene überspringen — mit der
Angabe, welche Überschrift darüber steht.
Bedienelemente ohne Namen, verschachtelte
Schaltflächen, gesperrter Zoom auf dem Telefon.
Kann eine Bestellung geprüft und korrigiert werden,
bevor sie verbindlich wird?
Helfen die Fehlermeldungen der Kasse — sagen sie, welches
Feld gemeint ist und was zu tun ist?
Funktioniert der Weg zum Kundenkonto mit der Tastatur,
von der ersten bis zur letzten Station?
Sind Videos untertitelt, sind Bedienhinweise nicht nur
über die Form vermittelt?
Das Plugin führt Sie durch diese Punkte, hält Ihr Urteil mit Datum fest
— und zählt sie nicht als erfüllt, solange niemand hingesehen
hat.
Kostenlos, unbegrenzt, ohne Konto
Die meisten Prüfwerkzeuge messen eine Liste von Adressen — und damit einen leeren Warenkorb und eine leere Kasse. Das sind andere Seiten als die, auf denen Ihre Kundschaft steht.
Der Unterschied in fünf Schritten
Ein Prüfer, der Adressen abarbeitet, ruft /kasse/ auf und findet dort einen Satz: „Ihr Warenkorb ist leer." Er misst eine Seite, auf der nie ein Kunde stand. Unser Prüfer geht den Weg, den Ihre Kundschaft geht.
Ein echtes, kaufbares Produkt Ihres Shops wird geöffnet und gemessen — einfach, variabel und reduziert je einmal, weil diese drei Bauarten unterschiedliche Formulare erzeugen.
Über den offiziellen WooCommerce-Weg, damit die Sitzung stimmt und keine Sonderbehandlung entsteht, die es im Alltag nicht gibt.
Mengenfelder, Entfernen-Knöpfe, Gutscheinfeld, Zwischensumme — alles Bedienelemente, die auf der leeren Seite gar nicht existieren.
Rechnungsfelder, Versandwahl, Zahlarten, Pflicht-Checkboxen. Die klassische Kasse und die Block-Kasse werden unterschieden.
Pflichtfelder werden geleert und der Bestellknopf gedrückt. Die Validierung lehnt ab — eine Bestellung kann dabei nicht entstehen — und die Fehlermeldung wird gemessen, wie ein Kunde sie trifft.
Er liegt über allem und wird trotzdem selten geprüft. Bei uns zählt er als das, was er ist: das erste Bedienelement Ihres Shops.
Die Pflichtangabe
§ 14 BFSG verlangt nicht nur einen barrierefreien Shop, sondern auch, dass Sie darüber Auskunft geben. Anlage 3 zur BFSGV sagt, was drinstehen muss. Vier Angaben, und drei davon kann eine Vorlage nicht kennen.
Die Bereiche, die die Anforderungen nicht erfüllen — benannt, nicht weggelassen.
Die Begründung, und gegebenenfalls die barrierefreien Alternativen, die Sie anbieten.
Hier steht bei uns kein Absichtssatz, sondern Tatsachen: der angelegte Maßstab, Datum und Umfang der letzten Prüfung, und jedes manuell beurteilte Kriterium mit Namen und Datum.
Ihre Rückmeldemöglichkeit und die für Sie zuständige Marktüberwachungsstelle — nicht „die zuständige Behörde", sondern die mit Namen.
Wenn eine Angabe fehlt, erzeugt das Plugin die Erklärung nicht. Das ist kein Schönheitsfehler, sondern Absicht: Eine Erklärung mit Platzhaltern steht unter Ihrem Namen und ist schlechter als gar keine. Sie können sie als eigene Seite veröffentlichen oder als Block in Ihre AGB übernehmen — versioniert, damit später nachvollziehbar bleibt, was wann galt.
Was uns unterscheidet
Anlage 3 lit. a–d einschließlich der Angabe der zuständigen Marktüberwachungsbehörde. Für Österreich die BaFG-Variante.
Pflicht-Checkboxen, zahlartabhängige Felder und Steuerhinweise werden mitgeprüft. Ihr Rechtstexte-Plugin kann keine Barrierefreiheit — wir prüfen beides zusammen.
Wir spritzen keine Werkzeugleiste in Ihren Shop. Overlays haben in den USA bereits eine Millionenstrafe nach sich gezogen, weil sie Konformität versprachen, die sie nicht herstellten.
Kein Cloud-Dienst, keine externe Prüf-Schnittstelle, keine Telemetrie, keine Kundendaten unterwegs. Damit stellt sich auch die Frage nach einem Auftragsverarbeitungsvertrag nicht.
Wenn Sie es nicht selbst machen wollen
Das Plugin findet und benennt. Das Beheben ist Handarbeit — und die machen wir seit 2012 an WooCommerce-Shops.
Wir installieren, fahren die erste vollständige Prüfung und gehen den Bericht mit Ihnen durch — in Ihren Worten, nicht in Regelkürzeln.
Kontraste, Tastaturbedienung, Formularbeschriftungen, die Kasse. Wir arbeiten an der Ursache im Theme, nicht an einer Schicht darüber.
Die § 14-Erklärung wird befüllt und veröffentlicht, das Maßnahmenprotokoll führt sich weiter. Sie haben etwas in der Hand.
Was es kostet
| Leistung | Preis |
|---|---|
| Prüf-Plugin Unbegrenzt prüfen, Erklärung erzeugen, Bericht, Basis-Korrekturen | 0 € |
| Einrichtung Installation, erste vollständige Prüfung, Erklärung befüllen, gemeinsame Durchsprache des Berichts | 49 € |
| Behebung Nach Aufwand, auf Grundlage des Berichts — Sie sehen vorher, was zu tun ist und wie viel es ist | auf Anfrage |
„Auf Anfrage“ heißt hier nicht „wir sehen mal“. Nach der ersten Prüfung liegt eine Liste vor, in der jeder Punkt eine Fundstelle, eine Seite und eine Regel hat — und die Kontrastfälle sind zu Farbpaaren gebündelt, sodass aus hunderten Meldungen ein Dutzend Entscheidungen wird. Auf dieser Grundlage schätzen wir, und Sie sehen, wofür. Erfahrungsgemäß liegt der größte Teil des Aufwands in wenigen Stellen: den Farben des Themes, den Formularen der Kasse und der Tastaturbedienung des Menüs. Wer nur diese drei angeht, kommt oft weiter als wer die Liste von oben nach unten abarbeitet.
Alle Preise inklusive Mehrwertsteuer.
Häufige Fragen
Bei Dienstleistungen sind Kleinstunternehmen ausgenommen — unter zehn Beschäftigte und höchstens zwei Millionen Euro Jahresumsatz. Beim Verkauf von Produkten gilt diese Ausnahme nicht. Im Zweifel prüfen Sie es, statt es zu hoffen.
Nein, und wer das verspricht, sollten Sie nicht beauftragen. Das Plugin prüft, benennt und dokumentiert. Ein Teil lässt sich mit einem Klick korrigieren, der größere Teil ist Arbeit am Theme.
Ein Overlay legt eine Bedienleiste über Ihren Shop und ändert an der Ursache nichts. In den USA hat ein Anbieter dafür eine Millionenstrafe gezahlt, weil die versprochene Konformität nicht eintrat. Wir bauen so etwas nicht ein.
Nein. Die Prüfung läuft vollständig in Ihrer WordPress-Installation. Es gibt keinen Cloud-Dienst und keine Telemetrie.
Ein vollständiger Durchlauf über einen mittelgroßen Shop dauert einige Minuten. Sie sehen währenddessen, welche Seite gerade dran ist.
Sie enthält die vier Pflichtangaben aus Anlage 3 samt zuständiger Marktüberwachungsbehörde und wird aus Ihren echten Prüfdaten befüllt. Eine anwaltliche Prüfung Ihres Einzelfalls ersetzt sie nicht — dazu raten wir ausdrücklich.
Die Marktüberwachungsstelle kann von Amts wegen prüfen, Mängel beanstanden und Fristen setzen; bleibt es dabei, drohen Bußgelder und im Extremfall die Untersagung des Angebots. Unabhängig davon können Verbände abmahnen. Wer dokumentiert nachweisen kann, dass er prüft und behebt, steht in beiden Fällen deutlich besser da.
Es gibt keine gesetzliche Frist. Sinnvoll ist eine Prüfung nach jeder größeren Änderung an Theme, Kasse oder Zahlarten — genau dort entstehen Rückschritte. Das Plugin erinnert Sie, wenn seit der letzten Prüfung ein Update gelaufen ist.
Sie suchen Hintergrund statt Umsetzung? Wie ein Audit abläuft, welche Kriterien es gibt und wie Sie Prioritäten setzen, steht ausführlich in unserem Beitrag Barrierefreiheit im Online Shop — Audit und Fixes. Diese Seite hier ist für die Umsetzung.
Welche Shops
Der Prüfer ist für WooCommerce gebaut, weil die Kaufstrecke das Schwierigste und das Wichtigste ist. Alles, was nicht Kasse ist — Startseite, Kategorien, Rechtsseiten, Suche, Fehlerseite — prüft er auf jeder WordPress-Installation genauso.
Der volle Umfang samt Kaufstrecke, Block-Kasse und Germanized. Das ist der Fall, für den wir gebaut haben.
Seitenprüfung, Erklärung und Protokoll funktionieren ohne WooCommerce. Die Kaufstrecken-Schritte entfallen und werden als „entfällt" ausgewiesen, nicht als bestanden.
Für Magento, Shopware und Shopify prüfen wir als Agentur von Hand — mit denselben Maßstäben, nur ohne dieses Plugin. Sprechen Sie uns an.
Wer dahintersteht
Storetown Media baut und betreut seit 2012 Onlineshops — WooCommerce, Magento, Shopware und Shopify. Das Prüf-Plugin ist aus dieser Arbeit entstanden, nicht aus einer Marktlücke: Wir brauchten selbst ein Werkzeug, das die Kasse mit Inhalt misst, weil unsere Kunden genau dort ihre Probleme haben.
Für Shops in Hamburg, Schleswig-Holstein und dem Kreis Pinneberg kommen wir auch vorbei. Für alle anderen arbeiten wir so, wie E-Commerce ohnehin funktioniert: aus der Ferne, nachvollziehbar, mit Protokoll.
Prüfen kostet Sie nichts. Erst wenn Sie wissen, was los ist, lohnt sich das Gespräch darüber, wer es behebt.
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