Zur Zeit herrscht eine Abmahnwelle in Deutschland aufgrund der Einbindung der Google Webfonts
Viele Webseitenbetreiber erhalten zur Zeit Abmahnungen wie diese:
Verstoß gegen DSGVO – Rechtwidrige Weitergabe von Daten
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich habe am … Ihre Webseite xyz besucht, als ich auf der Suche nach xxx war. Meine IP-Adresse lautet: xxx
Leider haben Sie auf Ihrer Webseite den Drittanbieterdienst Google Fonts dynamisch eingebunden, wodurch beim Aufruf Ihrer Webseite automatisch und ohne Zustimmung des Besuchers eine Verbindung mit den Servern von Google hergestellt wird (im Seitenquelltext erkennbar unter der Verlinkung zu „fonts.googleapis.com” oder „fonts.gstatic.com”). Ich habe dies dokumentiert und protokolliert.
Damit übermitteln Sie mindestens meine IP-Adresse an einen Server in einem Drittland, den USA, wo bisher kein angemessenes Datenschutzniveau gewährleistet ist. Eine vorherige Zustimmung meiner Daten zu Übertragung an Google wurde von Ihnen nicht eingeholt.
Da ich anhand meiner IP-Adresse zum Beispiel zurückverfolgt werden kann oder Google anhand dieser meine Aktivitäten im Internet verfolgen kann, sowie Daten über mich sammeln könnte, fällt dies als personenbezogene Information unter die DSVGO (Datenschutzgrundverordnung)!
Weil Sie nun meine IP-Adresse ohne Zustimmung weitergegeben haben und das, obwohl keine Notwendigkeit oder gar berechtigtes Interesse für die Weitergabe bestehen, verstoßen Sie gegen die DSGVO. Es gibt nämlich die Möglichkeit, die Darstellung von Google Fonts direkt auf Ihrem Server zu speichern und somit der DSGVO-konform zu handeln. Sie haben hiermit zudem auch mein Recht auf informationelle Selbstbestimmung verletzt.
Laut Art. 82 DSGVO steht den betroffenen Personen Schadenersatz zu. Dies bestätigt auch das neueste Urteil vom 20. Januar 2022 vom Landgericht München mit dem Aktenzeichen 3 0 17493/20.
Hier ging es exakt um den gleichen Fall – die Nutzung von Google Fonts.
Da ich nun durch den Besuch auf Ihrer Seite selbst betroffen bin und mein Ärgernis über die Weitergabe meiner Daten enorm ist, mache ich hiermit selbst meine Anspruch nach Art. 82 DSGVO bei Ihnen geltend.
Ich beziehe mich auf das oben genannte Urteil, welches Sie im Internet unter der Seite Openjur ersehen können. Darin heißt es mitunter:
Tenor
1. Die Beklagte wird verurteilt, es bei Meldung eines für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes bis zu 250.000,00 €, ersatzweise Ordnungshaft oder Ordnungshaft bis zu sechs Monaten zu unterlassen, bei einem Aufruf einer von der Beklagten betriebenen Internetseite durch den Kläger dessen IP-Adresse durch Bereitstellung einer Schriftart des Anbieters Google (Google Fonts) dem Anbieter dieser Schriftart offenzulegen.
2. Die Beklagte wird verurteilt, dem Kläger Auskunft zu erteilen, ob den Kläger betreffende personenbezogene Daten verarbeitet werden, sowie gegebenenfalls Auskunft zu erteilen, welche personenbezogenen Daten über den Kläger gespeichert werden.
3. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 100,00 € zuzüglich Zinsen hieraus in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 28.01.2021 zu bezahlen.
Gründe
Die zulässige Klage ist ganz überwiegend begründet. ( … )
So oder so ähnlich erhalten zur Zeit Tausende von Webseitenbetreibern eine Abmahnung oder, wie in diesem Fall, die Drohung einer Abmahnung, die mit der Zahlung einer Summe (hier 100,-€) verhindert werden kann.
Sie haben auch eine Abmahnung wegen des Verstosses der dynamischen Einbindung von Google Fonts erhalten, die Sie z.B. so in Ihrem Theme / Template eingebaut haben:
@import url(‘https://fonts.googleapis.com/css2?family=Oswald:wght@200;300;400;500;600;700&family=Roboto:wght@100;300;400;500&display=swap’);
Dies kann leicht geändert werden, in dem die Fonts direkt vom Server (local) geladen werden und nicht mehr über die URLs: fonts.googleapis.com” oder „fonts.gstatic.com
Wenn Sie eine Website mit den Systemen WordPress, Magento oder Joomla! nutzen und dieses Problem nicht so wie hier geschildert selber lösen können, melden Sie sich gerne.
Auch prüfen wir Ihre Website, ob Google Fonts extern geladen werden über die Google API bzw. Google Static.