Wann benötigt ein Unternehmen einen Datenschutzbeauftragten? Welche Aufgaben hat der Datenschutzbeauftragte? Was ändert sich bzgl. der DSGVO für Ihre Firma?
Diese und viele weitere Fragen stellen sich angesichts der DSGVO zurzeit viele Firmen. Wir geben einen kleinen Überblick über das für viele Händler (sowohl e-Commerce als auch der stationäre Handel sind betroffen) wichtige Thema „DSGVO Datenschutzbeauftragter“.
Zunächst sollte geprüft werden, ob Sie gesetzlich verpflichtet sind, einen Datenschutzbeauftragten zu bestellen. Aber keine Panik, wenn Sie Alles richtig durchführen und einen verlässlichen Partner bzgl. des Datenschutzes frühzeitg „ins Boot holen“ sind Sie auf der richtigen Seite.
Die Checkliste (Pflicht zur Bestellung eines DSB) kann in 5 Punkte gegliedert werden:
1. Es sind im täglichen Betriebsablauf mindestens zehn Mitarbeiter laufend mit der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten im Unternehmen beschäftigt.
2. Die hauptsächliche Tätigkeit des Unternehmens besteht in der Realisierung von Verarbeitungsvorgängen, die aufgrund ihrer Art, ihres Umfangs und/oder ihrer Zwecke eine umfangreiche regelmäßige und systematische Überwachung von betroffenen Personen erforderlich machen
3. Die Basistätigkeit der Firma liegt in der umfangreichen Verarbeitung besonderer personenbezogener Daten wie z.B. gesundheitsrelevante Daten (Arztberichte, Krankheiten etc.) oder genetische Daten aber auch noch weitere Kategorien, die gesondert behandelt werden müssen.
4. Die Firma nach Art. 35 DSGVO verpflichtet ist, eine Datenschutz Folgenabschätzung durchzuführen.
5. Wenn eine geschäftsmäßige Verarbeitung kundenezogener Daten mit dem Anliegen der Übermittlung, der anonymisierten Übermittlung oder für Zwecke der Markt- oder Meinungsforschung besteht.
„Für viele Unternehmen ist die Bestellung eines Datenschutzbeauftragten Pflicht. Mit dem Inkrafttreten der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) am 25. Mai 2018 wird der Umfang der Firmen, die einen Datenschutzbeauftragten brauchen, stark erweitert. Hierbei kommt es nach der DSGVO nicht mehr nur auf die Größe des Unternehmens an. Auch kleine Unternehmen mit weniger als 10 Mitarbeitern sind häufig zur Bestellung eines Datenschutzbeauftragten verpflichtet.“
Sie benötigen mehr Informationen oder einen Datenschutzbeauftragten für Ihr Unternehmen bzw. die Datenschutzgrundsatzverordnung (DSGVO) sieht dies zwingend vor?
Unser Mitarbeiter Rainer Buhr hat sich auf Änderungen, die durch die DSGVO für kleine Firmen und grosse Unternehmen entstehen, spezialisiert.
Gerne können Sie uns hier eine Nachricht hinterlassen, der Experte für Datenschutz wird sich schnellstmöglich bei Ihnen melden.
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